Wir bieten Berufskraftfahrern die Möglichkeit immer auf den Aktuellsten Stand zu sein und die Weiterbildung nach Dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren.
LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrerqualifikation absolvieren. Die Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen.
Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren sowie EU – weit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.
Den Umfang sowie die Inhalte der BKF-Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Es sind insgesamt 35 Stunden vorgesehen, wobei jede Unterrichtseinheit mind. 7 Stunden betragen muss.
Die Module für Berufskraftfahrerqualifikation nach dem BKrFQG sind:
Unternehmen und Berufskraftfahrer können alle Module der Kraftfahrer-Weiterbildung als Gesamtpaket oder auch einzeln buchen. Gruppen- und Inhouse-Schulungen sind möglich.